Kirche und Demokratie

S. Hofschlaeger  / pixelio.de
S. Hofschlaeger / pixelio.de

Vor 1989 war die Kirche ein Hort der Demokratie in der DDR, ein wichtiger Ort für freie Rede und offenes Wort. Durchschaubare, demokratische innerkirchliche Strukturen gaben unterschiedlichen Standpunkten Raum und führten zu gemeinsam getragenen Entscheidungen. Das ist sicher nicht die ganze Wahrheit, aber ein Blick auf die Vergangenheit.

 

Wie ist es heute in unserer sächsischen Landeskirche?

Die aktuelle Strukturreform wirft Fragen auf: Auf welchem Weg kommen wir zu Verabredungen, die die zukünftige Gestaltung von Kirche betreffen? Was für eine Kirche wollen wir? Wie groß, wie klein, wie volkskirchlich, wie haupt- oder ehrenamtlich kann, soll oder muss eine Kirchengemeinde bis 2040 werden? Wer engagiert sich in den kirchlichen Gremien und an der Basis? Wie gestalten Christinnen und Christen „ihre“ Kirche mit? Was passiert mit den überstimmten Minderheiten, die eine andere Vision von Kirche haben?

 

Als "Forum" beziehen wir keine inhaltliche Position in der aktuellen Strukturdebatte, auch wenn uns daran gelegen ist, das demokratische Element in diesem Prozess zu stärken. Wir freuen uns über zwei engagierte Personen und Positionen im Dialog: Bettina Westfeld, Vizepräsidentin der Landessynode der EVLKS, und Friedhelm Zühlke, Initiator der Petition „Zurück auf Los“.


Kommentare: 17 (Diskussion geschlossen)
  • #1

    frei&fromm (Sonntag, 13 August 2017 19:54)

    Wie steht es um die Demokratie in unserer Sächsischen Kirche? Diese Frage bewegt die Gemüter im Moment vor allem mit Blick auf die anstehende Strukturreform. Wenn wir Sie richtig verstehen, lieber Herr Zühlke, sind Sie der Auffassung, dass der entsprechende Entscheidungsprozess nicht ganz fair gelaufen ist bzw. nicht nach den Regeln der Demokratie. Sehen Sie das in der Struktur unserer Sächsischen Landeskirche begründet?

  • #2

    Friedhelm Zühlke (Sonntag, 13 August 2017 21:16)

    Zunächst: Die Kirche ist keine Demokratie. Warum?
    1. Demokratie bedeutet „Herrschaft des Volkes“ – der „Herr der Kirche“ ist Jesus Christus.
    2. Das „solus Christus – allein Christus“ hat die Reformation wiederentdeckt und das „sola scriptura – allein die Schrift“. Das Grundsatzprogramm unserer Kirche sind die Heilige Schrift und die Lutherischen Bekenntnisse. Diese bestimmen und begrenzen unser Handeln, und über dieses Grundsatzprogramm können wir nicht abstimmen wie eine demokratische Partei.
    3. Stellen Sie sich vor, nicht wir Staatsbürger würden den Bundestag wählen, sondern nur die Stadt- und Gemeinderäte dürften 60 Abgeordnete wählen und dazu die Regierung noch 20 berufen. Das ist keine Demokratie – aber so entsteht unsere Landessynode, und dagegen ist nichts einzuwenden.
    4. Der Kirchgemeinde fehlt ein ganz entscheidendes demokratisches Recht. Sie kann nicht im Wege der „abstrakten Normenkontrolle“ bei einem Verfassungsgericht Regelungen der kirchenleitenden Gremien überprüfen lassen. Dies geht nur „inzident“, wenn ein solcher Fall eingetreten ist. Was passiert, wenn dieser Fall die Abschaffung des Klägers, also des Kirchenvorstands ist?

    Unsere Kirche hat also demokratische Elemente, ist aber weder ihres Wesens noch der Form nach eine Demokratie. Daraus folgt:
    5. Die Kirche muß in allen Fragen den „magnus consensus“ anstreben, die „große Übereinstimmung“. Diese große Übereinstimmung, am besten die Einmütigkeit, entspricht der gemeinsamen Nachfolge unseres Herrn Jesus Christus. Ziel ist nicht, durch Politik und Kalkül eine Mehrheit zu bekommen, sondern gemeinsam Wege zu finden, was ein ehrliches Ringen, durchaus auch heftigen Streit und die Versöhnung einschließt.
    Die Kirche muß also auf die hohe Qualität ihrer Entscheidungsprozesse achten. Diese müssen nicht nur förmlich korrekt sein sondern auch gleichzeitig fair gegenüber den Betroffenen.

    Konkret: Unsere Landeskirche hat ja in den letzten Jahren einige Diskussionen hinter sich. Ich erinnere an die Einführung der zentralen Kassenverwaltung, das Kinderabendmahl und die Diskussion zum Schrift- und Kirchenverständnis. Der Frage der Kassenstellen endete in einem 8(!) Jahre langen Rechtsstreit. Die Frage des Abendmahls mit Kindern wurde vorbildlich in Form und Inhalt besprochen, und alle können gut mit dem Ergebnis leben. Die Auseinandersetzungen um Schrift- und Kirchenverständnis waren sehr heftig, aber am Ende hat unsere Kirche etwas Wichtiges gelernt hat: Es ist in Zukunft entscheidend, „zeitig einen offenen Diskurs zu führen“, also bevor Beschlüsse gefaßt sind (27. Landessynode, Drucksache 42).

    An dieser Stelle bin ich echt entsetzt. Die Kirchenleitung wußte doch, daß die Gemeinden nicht einfach ihre Selbständigkeit aufgeben. Schon gegen die Kassenverwaltungen hatten in einer ersten Runde 143 Gemeinden geklagt, und die sollten das jetzt akzeptieren? Nach den letzten Auseinandersetzungen war auch klar, daß alle Engagierten genau aufpassen, was „aus Dresden“ als nächstes kommt. Kirchenleitung und Landeskirchenamt hatten viel Erfahrung aus unterschiedlichen Diskussionsprozessen, und die Landessynode wollte in wichtigen Fragen frühzeitige offene Gespräche.

    Liebe Frau Westfeld, deswegen möchte ich Sie ganz konkret fragen: Warum hat Ihre Arbeitsgruppe nicht von sich aus einen Gesprächsprozeß zum Thema „Gemeindeentwicklung in der Zukunft“ angestoßen? Sie hatten doch eine gute Analyse und Ideen für eine Lösung. Warum mußte es eine „Ohne-uns-über-uns-Entscheidung“ sein?

  • #3

    Bettina Westfeld (Dienstag, 15 August 2017 09:29)

    Ich stimme Ihnen zu, dass wir bei all unserem Tun immer den Auftrag der Kirche im Blick haben müssen, dass Evangelium unseres Herrn Jesus Christus zu verkündigen. Daher sollte nach meinem Verständnis immer die Frage stehen, ob eine Entscheidung, die wir als Landessynode treffen dürfen und auch müssen, diesem Auftrag dient.
    Sie haben zur Frage Kirche und Demokratie ganz konkret die Strukturdebatte angesprochen und angenommen, dass es eine „Ohne-uns-über-uns-Entscheidung“ gewesen sei. Sie gehen davon aus, dass das Papier „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“ im Herbst 2016 plötzlich und ohne Vorbereitung präsentiert wurde und Gemeindeglieder nicht einbezogen waren.
    Anders als bei zurückliegenden Strukturentscheidungen, z. B. des Zeitraums 2005 bis 2010, war die „Vertretung aller Kirchgemeinden“ (Landessynode) von Beginn an in die Überlegungen eingebunden. Durch eine Verfassungsänderung 2006 wurde das möglich. Nach meiner Überzeugung war das eine wichtige Stärkung der Demokratie innerhalb unserer Landeskirche, die heute die Möglichkeiten der Partizipation von Laien erweitert.
    Auf Bitten der Landessynode hat die Kirchenleitung, die mehrheitlich aus Landessynodalen besteht, 2011 eine Arbeitsgruppe (AG) eingesetzt, die die Berufsbilder im Verkündigungsdienst neu gefasst hat. Die AG hat Vertreter jeder Berufsgruppe angehört, auch übergreifend in großer Runde. Weiterhin gab es in Chemnitz 2013 einen die Landeskirche umfassenden Tag für Gemeindeglieder, auf welchem Engagierte vor Ort ihre Überlegungen zu dem Thema einbrachten. Der Abschlussbericht vom September 2014 berücksichtigt sowohl ehrenamtliche wie hauptamtliche Stellungnahmen.
    Diesen Abschlussbericht hat die Landessynode im Frühjahr 2015 öffentlich einen Tag lang kritisch hinterfragt. Die Erkenntnisse des Thementages wurden der Kirchenleitung übergeben und in der neuen Arbeitsgruppe gewürdigt, die schließlich das Papier „Kirche mit Hoffnung“ erarbeitete.
    Insbesondere die in die Landessynode gewählten Gemeindeglieder haben ihrem Verfassungsauftrag gemäß intensiv über die Strukturfragen nachgedacht und diskutiert. Daher kann ich einen Mangel an Beteiligung der Gemeinden im Entscheidungsprozess nicht erkennen.

  • #4

    Friedhelm Zühlke (Mittwoch, 16 August 2017 17:28)

    Liebe Frau Westfeld, danke, daß Sie erklärt haben, wie der Entwicklungsprozeß des Konzepts KmH abgelaufen ist. Das haben viele unserer Leser sicher nicht gewußt. Es ist für einen Ehrenamtlichen an der Basis auch unverständlich, wieso die Beschäftigung mit Berufsbildern etwas mit der Abschaffung des eigenen Kirchenvorstands zu tun haben könnte.

    Diese Verknüpfung von „Berufsbildern“ und „Strukturänderung“ im Jahr 2015 ist die entscheidende Stelle in der Entstehung von KmH – und der grundsätzliche Fehler, über den wir später inhaltlich reden sollten. Nach der Einsetzung der Arbeitsgruppe, der Sie vorsaßen, wurden weder Gemeinden noch Kirchenbezirke beteiligt oder informiert. So ist es dazu gekommen, daß Superintendent, Pfarrerschaft und Ephoralmitarbeiter unseres KBz Chemnitz im Herbst 2016 eine Woche zu zukünftigen Strukturen gearbeitet haben. Landessynodale (die nichts Genaues wußten) und Kirchenleitungsmitglieder (die gar nichts gesagt haben) waren auch dabei. Als sie fertig waren, kam KmH, und ihre Arbeit war umsonst.

    Wir werden uns sicher nicht einig in der Frage, ob das Vorgehen nun fair war oder nicht. Wenn das aber alles so korrekt abgelaufen ist, dann möchte ich von Ihnen wissen, wie Sie sich den massiven Widerstand gegen KmH erklären, die zahlreichen Eingaben, die breit unterstützte Petition und die Demonstration vor der Dreikönigskirche.

    (Für alle Interessierten – nicht nur für Kirchenvorstände: nehmen Sie teil an den Infoveranstaltungen der Landeskirche! Bitte anmelden. http://www.evlks.de/landeskirche/zahlen_und_fakten/32629.html)

  • #5

    Bettina Westfeld (Freitag, 18 August 2017 19:44)

    Lieber Herr Zühlke,
    ich habe einen Teil des Prozesses zur Entstehung des Papiers „Kirche mit Hoffnung“ so detailliert dargestellt, um zu zeigen, dass die Landessynodalen als Vertreter der Kirchgemeinden stets einbezogen
    waren und die verfassungsmäßigen Wege eingehalten wurden. Einzelne Schritte in Kirchenbezirken möchte ich nicht bewerten.
    Sie fragen nun an, warum sich so viele Gemeindeglieder zu Wort melden und auch Zweifel an dem Papier äußern. Ich denke, dass es vor allem Trauerarbeit ist, die wir hier leisten. Als ich in der
    Arbeitsgruppe das erste Mal die demographischen Prognosen gesehen habe, war ich sehr niedergeschlagen. Ja, es ist auch eine Anfechtung für uns als engagierte Christen, wenn die Landeskirche eben
    insgesamt nicht wächst, sondern schrumpft. Alle kirchenleitenden Organe würden viel lieber über die Verteilung von mehr Verkündigungsmitarbeitern sprechen als über deren Einsparung. Aber in dieser
    Situation sind wir derzeit nicht und müssen damit umgehen. Das kann nur gelingen, wenn wir uns alle als Kirche verstehen.
    Bei solchen Entscheidungen stehen wir als Synodale vor dem Dilemma, dass uns Vorschläge vorgetragen werden, die teilweise einander ausschließen. Ich denke nicht, dass Sie das Problem lösen können,
    indem noch mehr Menschen an den Entscheidungen beteiligt werden.
    Im Übrigen werden die Verhältnisse nicht fairer oder demokratischer, wenn alle Akteure (sie fordern das für jeden Kirchenvorstand ein) ein Recht auf abstrakte Normenkontrolle haben. Antragsberechtigt
    vor dem Bundesverfassungsgericht sind nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages (Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes / www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html). Wir sind uns doch
    hoffentlich einig, dass Deutschland eine Demokratie ist, obwohl beispielsweise Ihr Heimatort Auerswalde kein Antragsrecht besitzt?

  • #6

    frei&fromm (Samstag, 19 August 2017 07:44)

    Wir möchten gern noch einmal etwas grundsätzlicher auf die
    demokratische Verfasstheit unserer Landeskirche schauen. Herr Zühlke
    hat mit einer theologischen Begründung (Jesus Christus ist der Herr der Kirche) die These aufgestellt, dass die Kirche gar nicht in Gänze demokratisch verfasst sein darf.
    Im Anschluss führt er einige undemokratische Elemente auf, die er teilweise für unproblematisch hält, teilweise kritisiert.
    Volker Holzendorf hat uns geschrieben und Herrn Zühlkes Argumentation im
    Einzelnen hinterfragt (den gesamten Kommentar kann man lesen auf https://www.frei-und-fromm.de/reden-wir-ueber/kirche-und-demokratie/ bitte ganz nach unten scrollen). Z.B. weist er mit Blick auf vergleichbare Prozedere in der
    Bundesrepublik darauf hin, dass die Wahl der Landessynodalen durch die
    Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher von Herrn Zühlke zu unrecht als
    undemokratisch eingestuft wird.

    Wie sehen Sie das Verhältnis von Kirche und Demokratie, liebe Frau
    Westfeld? Stößt das demokratische Prinzip in der Kirche auch aus Ihrer
    Sicht an Grenzen? Oder kann es gar nicht demokratisch genug zugehen? Und falls Letzteres zutrifft, wo hat die Landeskirche, aber auch die lokale Kirchgemeinde in der ihr eigenen Struktur aus Ihrer Sicht noch Nachholbedarf?

  • #7

    Bettina Westfeld (Sonntag, 20 August 2017 23:10)

    Ich denke, dass wir bei der Frage, ob unsere sächsische Landeskirche eine Demokratie ist, die Ebenen nicht vermischen dürfen. In meiner Wortmeldung vom Dienstag habe ich der theologischen Feststellung von Herrn Zühlke bereits zugestimmt, dass der Herr unserer Kirche Jesus Christus ist und wir bei allen zu treffenden Entscheidungen seinen Auftrag, die Verkündigung des Evangeliums, ins Zentrum unserer Bemühungen stellen müssen. Die Schlussfolgerung, dass daher die Strukturen unserer sächsischen Landeskirche keine demokratischen sind, teile ich nicht. Unsere Verfassung enthält zahlreiche demokratische Elemente, mit deren Hilfe wir das kirchliche Leben in Sachsen organisieren. Dabei stimmen wir aber nicht über unser Bekenntnis (also wer unser Herr ist) ab, wie in § 3 Abs. 3 unserer Verfassung festgeschrieben steht: „Das Bekenntnis der Landeskirche bleibt unverändert. Sein Inhalt ist nicht Gegenstand der kirchlichen Gesetzgebung.“
    Mich beschäftigt noch ein weiterer Aspekt: Nicht das Fehlen demokratischer Strukturen, sondern die mangelnde Vertretung wichtiger Akteure der Landeskirche möchte ich gern in den Blick nehmen. Dabei denke ich sowohl an den meiner Ansicht nach zu geringen Anteil von Frauen mit unter 30 % in der Landessynode und auch die Beteiligung aller Generationen. Auf der 12. Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes in diesem Jahr in Namibia habe ich erleben dürfen, wie fruchtbar es für unsere Kirche ist, wenn Frauen und Männer und auch die Generationen gleichberechtigt an ihrer Leitung mitwirken. Im Lutherischen Weltbund wurde vor dreißig Jahren eine Quote eingeführt und nun erstmals von allen Mitgliedskirchen erfüllt. Es waren keine Quotenchristen, die auf der Versammlung engagiert diskutierten, sondern viele, die erstmals öffentlich ihre Stimme in einem Leitungsgremium erheben konnten und neue Perspektiven für unsere Kirche eröffneten.

  • #8

    frei&fromm (Montag, 21 August 2017 08:16)

    Weil es dazu passt ... wir haben eine Zuschrift von Rainer Mette erhalten, der fragt, wer entscheidet, welche Personen in die Synode berufen werden und nach welchen Kriterien sich die Berufung vollzieht. Könnten Sie das bitte noch kurz erläutern, liebe Frau Westfeld? Und dann soll natürlich Herr Zühlke Gelegenheit haben, zu reagieren.

  • #9

    Bettina Westfeld (Montag, 21 August 2017 12:43)

    Die Berufungen in die Landessynode nimmt die Kirchenleitung vor. Die Kriterien sind in den §§ 19 bis 21 unserer sächsischen Kirchenverfassung geregelt, die man auf der Homepage unserer Landeskirche evlks.de unter dem Punkt Rechtssammlung abrufen kann. Kurz beschrieben liegt der Sinn der Berufungen darin, "die Vielgestaltigkeit des kirchlichen Lebens und der kirchlichen Aufgabenfelder, vornehmlich in den Diensten, Werken und Einrichtungen der Landeskirche" auch in der Landessynode abzubilden. Weiterhin muss auch immer ein Angehöriger der sorbischen Minderheit Mitglied der Synode sein. Es sollen einfach möglichst viele Akteure unseres reichen kirchlichen Lebens in der Landessynode mitentscheiden können. Im übrigen kennen wir die Praxis der Berufungen auch für den Kirchenvorstand und die Kirchenbezirkssynode.

  • #10

    Friedhelm Zühlke (Dienstag, 22 August 2017 09:26)

    Liebe Frau Westfeld,
    wir kommen uns näher: Die Kirche ist keine Demokratie sondern bedient sich demokratischer Elemente.
    Kirchenleitendes Handeln hat also keinen Herrschaftsanspruch sondern ist ein Auftrag von Gott und ein Dienst der Leitenden an der gesamten Kirche. Dieser Dienst zielt darauf ab, einen gemeinsamen Weg zu finden. Dafür ist eine Haltung notwendig, die sich nicht als „Wissende“ gegenüber den „Ahnungslosen“ überlegen sieht. Die „Erdung“ der kirchenleitenden Personen ist nötig. Deshalb wäre es gut, wenn jeder Landessynodale im örtlichen Kirchenvorstand mitarbeitet und jeder Oberlandeskirchenrat eine halbe Gemeindepfarrstelle versieht.
    Es war die geerdete Landessynode, die die Strukturreform gestoppt und die Diskussion für die Gemeinden geöffnet hat. Dafür ist die Gemeindebasis sehr dankbar.

    Die engagierten Gemeindeglieder sind eine entscheidende Größe, die sich der Kirchenpolitik entzieht. Kirchenleitung wie Kirchenvorstand muß zur Kenntnis nehmen, daß man Ehrenamtlichen keine Dienstanweisungen geben kann. Wenn sie ernstgenommen und wertgeschätzt werden, vollbringen sie Höchstleistungen. Ihnen die tatsächliche KV-Verantwortung vor Ort im überschaubaren Bereich wegzunehmen, ist das Schlimmste, was man machen kann.

    Liebe Frau Westfeld, eine Frage im Hinblick auf den Entscheidungsprozeß: Halten Sie es für unabdingbar, die rechtliche Eigenständigkeit der Gemeinde mit der Stellenplanung zu verknüpfen, oder könnten Sie persönlich auch einer Entkopplung zustimmen?

  • #11

    frei&fromm (Mittwoch, 23 August 2017)

    Lieber Herr Zühlke, auch an Sie eine Zwischenfrage, die uns heute erreicht hat (Rainer Mette): Wie mehr Mitbestimmung in der anstehenden Strukturreform? Und vor allem, wer entscheidet am Ende, ob "Kirche mit Hoffnung" oder das "Pfarreimodell" umgesetzt wird.

  • #12

    Bettina Westfeld (Mittwoch, 23 August 2017 21:15)

    Lieber Herr Zühlke, weil ich wie Sie davon überzeugt bin, dass wir die Kirche unseres Herrn nur im Miteinander gestalten können, nehme ich als Landessynodale, so oft es meine Zeit erlaubt, an Sitzungen von Kirchenvorständen, des Kirchenbezirksvorstandes und der Kirchenbezirkssynode teil. Die von Ihnen eingeforderte „Erdung“ der „Kirchenpolitiker“ ist gesetzlich festgelegt und eine Teilung in „Wissende“ und „Ahnungslose“ nicht gewünscht: („Synodale, die nicht dem Kirchenvorstand ihrer Kirchgemeinde angehören, können an den Sitzungen des Kirchenvorstandes ihrer Kirchgemeinde teilnehmen. Sie sind einzuladen.“ § 15 Absatz 2 der Kirchgemeindeordnung, analog in § 12 und § 14 des Kirchenbezirksgesetzes). Ich möchte an dieser Stelle alle Kirchenvorstände bitten, ihre Synodalen zu den Sitzungen einzuladen, damit das gesetzlich gewollte Miteinander flächendeckend unterstützt wird.
    Bei kirchenleitendem Handeln geht es selbstverständlich nicht um den Herrschaftsanspruch, sondern um die Wahrnehmung der Aufgabe von Kirche. Ein verliehenes Mandat in einem kirchenleitenden Organ (vom Kirchenvorstand bis zur Landessynode) bedeutet, Entscheidungen nach demokratischen Spielregeln zu treffen, wenn Handlungsbedarf besteht, auch wenn wir nicht eine vollständige Einigkeit unter uns erreichen können.
    Dass die Frage der Stellenplanung mit der der Struktur verbunden sein muss, ist eines der wichtigsten Ergebnisse aus den Anhörungen der Mitarbeiter im Verkündigungsdienst und der Verwaltung in der ersten Arbeitsgruppe zum Thema Berufsbilder. Ich bin im Übrigen davon überzeugt, dass wir bereits heute Möglichkeiten der Gemeindeorganisation haben (ich denke da an die Vielgestaltigkeit des Kirchspiels), die sowohl eine Beheimatung, einen „überschaubaren Bereich“ der Gemeindeglieder ermöglichen, als auch für die Mitarbeiter im Verkündigungsdienst und der Verwaltung ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen. Alle von uns geschaffenen Gemeindestrukturen sind nur Mittel zum Zweck, als Christen in der Gesellschaft zu wirken. Ich wünsche mir, dass wir das Potenzial, z. B. auch in der diakonischen Arbeit, noch stärker sichtbar werden lassen.

  • #13

    Friedhelm Zühlke (Mittwoch, 23 August 2017 22:40)

    Die Landessynode hat auf ihrer Frühjahrstagung einen einjährigen „Entscheidungsfindungsprozeß“ für die künftige Struktur der Kirche beschlossen. Den entsprechenden Beschluß, die „Drucksache 119“, finden Sie hier: http://www.evlks.de/doc/Drucksache%20Nr.%20119.pdf

    Daraufhin hat das Landeskirchenamt seinerseits klargestellt, daß die Struktur- und Stellenplanung gemäß „Kirche mit Hoffnung“ für diese Zeit ausgesetzt ist und nur noch als Empfehlung gilt. Konkret bedeutet das, keine Kirchgemeinde kann jetzt zur Fusion bzw. zum Kirchspiel mit dem Argument gedrängt werden, so schrieben es landeskirchliche Planungen vor.

    Die Beteiligung der Kirchgemeinden am Findungsprozeß sieht so aus, daß alle Interessierten (nicht nur Kirchenvorsteher) im September bzw. Oktober zu sechs Informationsabenden verteilt über Sachsen eingeladen sind. Hier werden alle Modelle vorgestellt, die in der Diskussion sind. Hier sind Fragen und Äußerungen möglich. Es ist eine Anmeldung bis zum 5.9.17 erforderlich. Genaues steht hier: (http://www.evlks.de/landeskirche/zahlen_und_fakten/32629.html)
    Möglich und sinnvoll sind weiterhin Gespräche mit Synodalen und Eingaben an die Landessynode. Diese wird sich dann bei ihrer Herbsttagung 2017 mit der Strukturfrage befassen und dann im Frühjahr 2018 endgültig entscheiden.

    Die Forderung der Gemeindebasis ist die Entkopplung der landeskirchlichen Stellenplanung („Berufsbilder“) von der kirchgemeindlichen Struktur (Rechtsform der Gemeinde).
    Weitere „Prüfsteine“ finden Sie unter Neuigkeiten bei: https://www.openpetition.de/petition/online/zurueck-auf-los-strukturreform-der-saechsischen-kirchenleitung-stoppen-neu-anfangen

  • #14

    frei&fromm (Donnerstag, 24 August 2017 20:42)

    Mittlerweile nähert sich das Schreibgespräch zum Thema "Kirche und Demokratie" seinem Ende. Schaut man zurück, dann war das Gespräch in großem Maß von den Fragen der Strukturreform geprägt. In deren Erörterung traten allerdings auch grundlegende Problemstellungen der Thematik zutage. Es wäre sicher lohnenswert, weiter zu diskutieren, natürlich auch über die Strukturreform. Diesbezüglich hat uns auch noch eine Zuschrift von Jan Merkel erreicht, die man unter: www.frei-und-fromm.de/reden-wir-über/kirche-und-demokratie/ lesen kann.

    Zum Abschluss des Gesprächs eine Fragen an Sie beide, liebe Frau Westfeld und lieber Herr Zühlke. Viele Menschen haben die Kirchgemeinden in der DDR als (wie Frau Westfeld es ausgedrückt hat) "Lernorte für Demokratie" erlebt. Wie steht es heute damit? Was kann heute Ihrer Meinung nach der Beitrag der Kirchgemeinden für die demokratische Kultur unseres Landes sein?

  • #15

    Bettina Westfeld (Freitag, 25 August 2017 16:33)

    Zuerst möchte ich kurz auf Herrn Merkel antworten. Ja, es stimmt. Die Kirchensteuereinnahmen sind in den letzten Jahren angestiegen, obwohl der Trend des Kleinerwerdens in unserer Kirche nicht gestoppt wurde. Allerdings dürfen wir zwei Dinge nicht übersehen. Zum einen ist es für die Aufrechterhaltung unserer derzeitigen Arbeitsfelder nötig, eine jährliche Steigerung des Kirchensteueraufkommens von 5 Prozent zu erreichen. Ob das in diesem Jahr gelingen kann, ist noch nicht absehbar. Noch viel wichtiger scheint mir die Tatsache, dass wir rund 40 Prozent unserer Einnahmen im Haushalt nicht selbst erwirtschaften, sondern von unseren Geschwistern aus anderen Landeskirchen bekommen. Damit erwächst eine Verpflichtung, mit dem anvertrauten Geld achtsam umzugehen und frühzeitig mögliche Risiken abzuwenden.
    Nun zur Frage, welchen Beitrag wir zur demokratischen Kultur leisten können. Ich bin überzeugt, dass auch heute noch Kirche ein Lernort für Demokratie sein kann. Wenn ich an den Konfirmandenunterricht denke, wo neben dem Nachdenken über unseren Glauben ein Planspiel über Politik auf dem Programm steht. Zusätzlich stärkt die Förderung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements in unseren Kirchgemeinden die Grundlage für eine funktionierende demokratische Gesellschaft. Wer einmal für sich festgestellt hat, wie lohnenswert das Einbringen der eigenen Kräfte für die Gemeinschaft ist, wird vermutlich bei Anfragen der Gesellschaft nicht abseits stehen. Weiterhin halte ich auch das Gebet für die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in der Fürbitte bei jedem Gottesdienst für wichtig.

  • #16

    Friedhelm Zühlke (Samstag, 26 August 2017 20:06)

    Zunächst auch von mir eine kurze Überlegung zur Kirchensteuer: wenn klar ist, daß dieses System schon jetzt nicht richtig funktioniert, dann müssen wir doch unsere Finanzierung für Alternativen öffnen. Das könnte die freiwillige verbindliche Beteiligung der Gemeindeglieder an den Kosten der Mitarbeiter im Verkündigungsdienst sein. Solche Finanzierungsmöglichkeiten gilt es innerkirchlich zu ordnen und nicht in Vereine und Stiftungen auszulagern.

    Jetzt zur Demokratie: Die christliche Kirche ist auf keine bestimmte Gesellschaftsform angewiesen. Insbesondere zielt sie nicht darauf ab, Staatsreligion zu werden oder eine Theokratie zu errichten. Wenn wir in einer Demokratie leben, können wir Gott dafür sehr dankbar sein.

    Das Thema der Kirche ist der Glaube. Aus dem Glauben entstehen Werte, ganz wesentlich sind die Nächsten- und die Feindesliebe. Diese Werte prägen das Handeln des einzelnen und dadurch in der Konsequenz eine ganze Kultur. Ließe sich der Straftatbestand der „unterlassenen Hilfeleistung“ besser erklären als mit dem „barmherzigen Samariter“?

    Eine Aufgabe der Predigt ist es, diese Zusammenhänge immer wieder im einzelnen deutlich zu machen, damit wir wissen, welche Auswirkungen der Glaube hat.
    Die Kirchgemeinden sind auf ehrenamtliches Engagement angewiesen. In allen Altersgruppen können Menschen aktiv mitarbeiten und lernen, daß sie einen wichtigen Teil zum Gemeindeleben beitragen.

    Liebe Frau Westfeld, danke, daß Sie sich der Diskussion gestellt und mir auch so ehrlich geantwortet haben. An der einen oder anderen Stelle war ich wirklich überrascht, wie die Sicht aus Ihrer Perspektive ist.

    Liebe Frau Dr. Mette, liebe Frau Dr. Zeitler, danke an Sie für die professionelle Moderation. Ich finde, ein „Schreibgespräch“ in dieser Form ist eine richtig gute Sache.

    Liebe Leser, danke für Ihr Interesse am Thema. Unser Gott segne Sie und Ihre Arbeit in unserer Kirche.

  • #17

    frei&fromm (Sonntag, 27 August 2017 06:58)

    Wir danken Ihnen herzlich für das Gespräch!


Bettina Westfeld

Kurzvita

Bettina Westfeld, Jahrgang 1975, verheiratet, drei Söhne, Historikerin, Schwerpunkte politische Strafjustiz in der SBZ/DDR und Diakoniegeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Mitglied im Rat des Lutherischen Weltbundes, Mitglied der 25. Landessynode, Vizepräsidentin der 26. und 27. Landessynode, Kuratoriumsvorsitzende der Evangelischen Akademie Meissen.

 

 


"Wenn ich an Kirche und Demokratie denke, schaue ich zuerst dankbar auf den Lernort für Demokratie während der Zeit der DDR – unsere Kirchgemeinden. Nicht umsonst engagierten sich viele Christen nach der Friedlichen Revolution in der Politik, weil sie in Kirchenvorständen und anderen Gremien der Landeskirche trotz totalitärer DDR Gehversuche in Demokratie machen und diese nun in die neue Zeit einbringen konnten.
Heute sprechen wir oft von einer Krise der Demokratie, auch in unserer Kirche. Ich nehme die Situation so wahr, dass wir nach den errungenen Möglichkeiten der demokratischen Beteiligung in unserer Gesellschaft zu wenig über die Mühe und die Chancen gesprochen und vieles als selbstverständlich hingenommen haben. Vor allem muss Demokratie eingeübt werden. Viel Frust entsteht durch mangelndes Wissen über Entscheidungswege. Nur wenn ich diese kenne, kann ich mich einbringen. Schnell folgt sonst der Vorwurf der fehlenden Transparenz. Das nehme ich auch als Landessynodale wahr. Es ist offenbar zu wenig gelungen, die in unserer Kirchenverfassung festgelegten Wege zur Entscheidungsfindung, z. B. auch im Falle der Strukturdebatte, so darzustellen, dass Jeder, der sich mit seinen Ideen einbringen wollte, das auch tun konnte.
Eine unverzichtbare Eigenschaft als Demokraten müssen wir neben der Kenntnis der Entscheidungswege auch dringend üben: Die Fähigkeit einander zuzuhören und zu akzeptieren, wenn auf Grund von Mehrheitsentscheidungen meine Meinung nicht den Vorzug erhält. Aus meiner nun 15jährigen Tätigkeit in der Landessynode weiß ich, wie schmerzhaft es ist, nach vielen Überlegungen und intensiven Gesprächen und Debatten nicht zum gewünschten Ergebnis gekommen zu sein. Und dann? Ich bemerke zunehmend, wie wichtig mir die Andachten und Gottesdienste vor Sitzungen mit schwierigen Entscheidungen werden. Sich bei allen Entscheidungen in Gottes Hand zu wissen, im Gebet um Demut und Einsicht zu bitten, erlebe ich als tragend für mich und den Dienst in der Synode."

Friedhelm Zühlke

Kurzvita

Friedhelm Zühlke, Jahrgang 1969, verheiratet, 3 Kinder.

Beruflich arbeite ich als Sozialarbeiter.

Ehrenamtlich bin ich in der Kirchgemeinde Auerswalde (bei Chemnitz) engagiert. Seit 2002 bin ich im Kirchenvorstand, seit 2008 dessen Vorsitzender. Im Frühjahr dieses Jahres habe ich bei openpetition.de die Petition „Zurück auf Los – Strukturreform der Sächsischen Kirchenleitung stoppen – neu anfangen“ gestartet, die mittlerweile von mehr als 8100 Personen unterschrieben wurde.


„Kirche und Demokratie“ bedeutet für mich im Kleinen die Frage, wie der Kirchenvorstand die Gemeinde leiten kann, ohne sie zu bevormunden.

Wie werden Vorschläge aufgenommen?

Wie werden Entscheidungen transparent gemacht?

 

Schon auf Gemeindeebene ist dies nicht immer einfach.

Im Großen auf der Landeskirchenebene ist es viel schwieriger. Landessynode, Kirchenleitung und Landeskirchenamt, wer ist das eigentlich, und was haben sie zu entscheiden? Der durchschnittliche Kirchenvorsteher steht vor einem Rätsel.

Man kann, behaupte ich, auch in einer großen Institution fair miteinander diskutieren und Gemeinden bei der Entscheidung mitnehmen. Das positive Beispiel dafür ist der Diskussionsprozeß über das Kinderabendmahl, das negative Beispiel die Strukturreform bis zur Synodenentscheidung.

 

Ich freue mich auf das Schreibgespräch mit Frau Westfeld.



 

Als Moderatorin und Anwältin des Publikums sind Dr. Kathrin Mette und Dr. Barbara Zeitler aktiv. Das Schreibgespräch beginnt mit einer Impulsfrage am 14. August und endet am 25. August 2017. Kommentare und Fragen der Leserinnen und Leser sind willkommen und werden gebündelt eingebracht.

 

Kommentare zum Schreibgespräch

Volker Holzendorf am 16. August

Herr Zühlke hat ein komisches Demokratieverständnis. Das will ich in Replik an seine 4 Thesen am Anfang seines Beitrages vom Sonntag, 13 August 2017 um 21:16 erörtern:

Zühlke: "1. Demokratie bedeutet „Herrschaft des Volkes“ – der „Herr der Kirche“ ist Jesus Christus."

Holzendorf: Hier wird ein Gegensatz aufgemacht, der so gar nicht gegeben ist. Abstrakt ist Kirche erstmal eine Gemeinschaft, die sich auf bestimmte Werte beruft. Das sagt aber nichts darüber aus, wie diese Gemeinschaft verfasst ist. Es scheint sich nur die Kirche mit ihrem Absolutheitsanspruch schwerer zu tun, anzuerkennen, dass sie in einer pluralen Gesellschaft wie der der Bundesrepublik Deutschland nur eine Gemeinschaft unter vielen ist. Die, die aber Kirche sind, erkennen Jesus Christ als "Herr der Kirche" an. Diese bilden das "Volk". Ob es in der Kirche "herrscht", ist aber eine andere Frage. Theoretisch könnte aber auch Kirche eine demokratische Verfasstheit haben.

 

Zühlke: "2. Das „solus Christus – allein Christus“ hat die Reformation wiederentdeckt und das „sola scriptura – allein die Schrift“. Das Grundsatzprogramm unserer Kirche sind die Heilige Schrift und die Lutherischen Bekenntnisse. Diese bestimmen und begrenzen unser Handeln, und über dieses Grundsatzprogramm können wir nicht abstimmen wie eine demokratische Partei."

Holzendorf: Siehe da: Die Kirche beruft sich auf Grundsätze. Nur wer diese anerkennt, gehört dazu. In demokratischen Gesellschaften heißen diese einmal Grundgesetz, das andere Mal Verfassung, gerne auch Parteiprogramm, andere wiederum wollen eine "Leitkultur". Aber auch wenn diese "Bekenntnisschriften" uralt sind, sind sie immer im Lichte der Gegenwart zu interpretieren. Insofern sind sie Kompass, aber nicht Weg!

 

Zühlke: "3. Stellen Sie sich vor, nicht wir Staatsbürger würden den Bundestag wählen, sondern nur die Stadt- und Gemeinderäte dürften 60 Abgeordnete wählen und dazu die Regierung noch 20 berufen. Das ist keine Demokratie – aber so entsteht unsere Landessynode, und dagegen ist nichts einzuwenden."

Holzendorf: Doch auch dies ist/ kann demokratisch sein. Diese Art der Wahl ist einzig nicht allgemein. Dies ist aber in Deutschland oft der Fall: so werden der Bundeskanzler/ die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten gewählt. Diese wählt in dem doch so demokratischen Deutschland eben nicht das Volk, auch wenn der Wahlkampf uns was anderes weismachen will, sondern der Bundestag. Noch deutlicher wird dies bei der Wahl des Bundespräsidenten durch die Wahlversammlung. Demokratisch ja, nur nicht unmittelbar durch das Volk. Eine andere Schwierigkeit ist die zusätzliche Berufung von 20 Synodalen durch die Kirchenleitung. Da stimme ich Zühlke zu. Damit ist die Gleichheit der Wahl eingeschränkt.

 

Zühlke: "4. Der Kirchgemeinde fehlt ein ganz entscheidendes demokratisches Recht. Sie kann nicht im Wege der „abstrakten Normenkontrolle“ bei einem Verfassungsgericht Regelungen der kirchenleitenden Gremien überprüfen lassen. Dies geht nur „inzident“, wenn ein solcher Fall eingetreten ist. Was passiert, wenn dieser Fall die Abschaffung des Klägers, also des Kirchenvorstands ist?" Holzendorf: "Falsch! Dies ist kein demokratisches Recht sondern ein rechtsstaatliches Recht. Das es fehlt ist keine demokratische Schwäche.

Diese Klarstellungen waren mir wichtig!

Ich wünsche allen Diskutanten ein erquickendes Gespräch! Gesegnete Grüße, Volker Holzendorf, Leipzig

 

Jan Merkel am 23. August

 

 

Sehr geehrte Frau Westfeld,

Bei der aktuell geplanten Strukturänderung wird, wie in der Vergangenheit auch, immer wieder die sinkende Zahl der Gemeindeglieder als Ursache angeführt. Dieser Umstand ist sowohl bedauerlich als auch für jeden nachvollziehbar. Doch resultieren hieraus wirklich unausweichlich notwendige Strukturänderungen? Laut "Kirche mit Hoffnung" ist die Finanzplanung "wesentlich von der Entwicklung der Gemeindegliederzahlen" abhängig. Dieser Schluss und die daraus abgeleiteten Folgen scheinen auf den ersten Blick plausibel: Weniger Gemeindeglieder -> weniger Kirchsteuerzahler -> weniger Einnahmen durch Kirchensteuer -> weniger Finanzmittel für Personal -> weniger Pfarrer und Mitarbeiter im Verkündigungsdienst. Seit Jahren dient diese Kausalkette als Rechtfertigung für

Personalkürzung und Zusammenlegung von Kirchgemeinden. Ein Blick in die Berichte des Landeskirchenamtes und die darin veröffentlichten Zahlen zeigen jedoch ein anderes Bild! Seit Jahren steigen trotz der weniger werdenden Gemeindeglieder die Einnahmen durch Kirchensteuern als auch die Gesamteinnahmen der EVLKS (Kirchensteuern 2005: ca. 60 Mio. €; 2015: ca. 108 Mio. €; Gesamteinnahmen 2015: ca. 207 Mio. €). Mit der oben beschriebenen Argumentation wurden aber die Gemeindepfarrer und damit auch die anderen Mitarbeiter im Verkündigungsdienst deutlich reduziert (2005: ca. 598 VZÄ; 2015: ca. 515 VZÄ).

Das passt für mich nicht zusammen. Die immer wieder, seit vielen Jahren vorgebrachte Verringerung der Einnahmen durch weniger Gemeindeglieder ist, Gott sei Dank, bisher nicht eingetreten.

Wie eine Schlechtwetterprognose wird der Rückgang der Einnahmen prophezeit und als ultimatives Argument für Kürzungen verwendet. Zwei Dinge leiten sich hieraus ab: Irgendwann (in ein, fünf oder zehn Jahren?) wird die Vorhersage der Verschlechterung der Finanzen zutreffen (spätestens dann sehen sich die Finanzpessimisten bestätigt und werden das auch so äußern). Zweitens wird in dem Zeitraum bis es soweit ist jegliche Investition in Gemeinde und Verkündigungsmitarbeiter ausgebremst oder reduziert (Zahlen siehe oben).

Vor diesem Hintergrund kann ich die vielen Unterstützer der Petition verstehen. Zumal erst durch den Beschluss der Synode zur Drucksache 119 eine Diskussion über "Kirche mit Hoffnung" bzw. Alternativen hierzu ermöglicht wurde.

 

Mit freundlichem Gruß

Jan Merkel