Informationen zur nächsten Landessynodalwahl

 

Christus hat keine Hände, nur unsere Hände, um seine Arbeit heute zu tun. Er hat keine Füße, nur unsere Füße, um Menschen auf seinen Weg zu führen. Christus hat keine Lippen, nur unsere Lippen, um Menschen von ihm zu erzählen. Er hat keine Hilfe, nur unsere Hilfe, um Menschen an seine Seite zu bringen.

Gebet aus dem 14. Jahrhundert

 

Warum ist die Wahl wichtig?

Die Landessynode ist das gewählte Gremium, das wesentliche und richtungsweisende Entscheidungen für unsere Kirche berät und beschließt.

 

Wir glauben, dass unsere Landeskirche in allen Regionen Menschen braucht, die sich für die synodale Arbeit interessieren, sich einbringen, mitreden und mitbeschließen.

 

 

Wann wird gewählt?

Am 8. März wird gewählt. Die neu gewählte Landessynode wird dann am 27./28. Juni 2020 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten.

 

Wieviele Personen werden gewählt?

Der neuen 28. Landessynode werden 60 gewählte Mitglieder angehören. 40 sog. Laien (ein blödes Wort) und 20 Pfarrerinnen bzw. Pfarrer.

 

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit jemand gewählt werden kann?

  •  für die 40 "Laiensitze" (wie gesagt: blödes Wort): können Kirchgemeindeglieder gewählt werden, die am Wahltag nach der aktuell gültigen Rechtslage auch als Kirchvorsteherin gewählt werden könnten
  • für die 20 "Pfarrsitze" sind Pfarrerinnen und Pfarrer wählbar, die in der EVLKS eine Pfarrstelle innehaben sowie ordinierte theologische Hochschullehrer

Wie wird man zur Kandidatin / zum Kandidaten?

  • Jeder Wahlberechtigte eines Wahlkreises kann einen Wahlvorschlag für seinen Wahlkreis einbringen.
  • In dem Wahlvorschlag müssen natürlich konkrete Angaben zur vorgeschlagenen Person zu finden sein (Geburtsdatum, Beruf, Adresse etc.).
  • dieser Wahlvorschlag muss von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlkreises (also Kirchvorstehern, Pfarrerinnen) unterschrieben werden
  • Dem Wahlvorschlag muss eine von der vorgeschlagenen Person unterzeichnete Erklärung beigefügt sein, in der sie zum einen erklärt, wählbar zu sein, zum anderen die Wahl auch anzunehmen und schließlich auch das Verpflichtungsgelöbnis abzulegen
  • Wahlvorschläge müssen spätestens 5 Wochen vor dem Wahltag bei der Kreiswahlleiterin eingereicht werden

 

 

 

Ich habe Lust, selber zu kandidieren. Wo finde ich Unterstützung?

Wenn Sie überlegen, für die Synode zu kandidieren, nehmen Sie gern mit uns direkt Kontakt auf (Pfarrerin Anna-Maria Busch mail: Anna-Maria.Busch@evlks.de oder Pfarrerin Christiane Dohrn mail: chr.dohrn@peterskirche-leipzig.de) oder kommen Sie zum Forumstag am 28.9.2019 nach Dresden. Dprt wird es einen Workshop zur Synodalwahl geben, bei dem Gelegenheit ist, mit erfahrenen Synodalen ins Gespräch zu kommen, sich zu informieren, wie die Arbeit der Synode abläuft, was nötig und was möglich ist.

 

 

 

Wer darf wählen?

  • alle Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen
  • Pfarrer und Pfarrerinnen, die in der Landeskirche eine Pfarrstelle innehaben
  • ordinierte Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen
  • andere Ordinierte, die in einem Dienstverhältnis zur Landeskirche stehen oder als Pfarrer und Pfarrerinnen im Ehrenamt tätig sind
  • Pfarrer und Pfarrerinnen auf Probe
  • Pfarrer und Pfarrerinnen sowie andere Ordinierte im Ruhestand (warum eigentlich?)

Wie wird gewählt?

In der Landeskirche gibt es 20 Wahlkreise. Die entsprechen meist den Kirchenbezirken. Manche Kirchenbezirke (Leipzig, Zwickau) umfassen aber auch mehrere Wahlkreise.

Pro Wahlkreis gibt es einen Kreiswahlleiter bzw. eine Kreiswahlleiterin + eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Das Wahlprozedere findet aber in jeder Kirchgemeinde statt. Dort leitet es der oder die Vorsitzende des Kirchenvorstandes (es sei denn er gehört selbst zu den Wahlkandidaten)

Und wenn ich es ganz genau wissen will?

Die Landessynodal-Wahlordnung

Vom 4. Februar 2019 kann man hier nachlesen