Christus hat keine Hände, nur unsere Hände, um seine Arbeit heute zu tun. Er hat keine Füße, nur unsere Füße, um Menschen auf seinen Weg zu führen. Christus hat keine Lippen, nur unsere Lippen, um Menschen von ihm zu erzählen. Er hat keine Hilfe, nur unsere Hilfe, um Menschen an seine Seite zu bringen.
Gebet aus dem 14. Jahrhundert
Warum ist die Wahl wichtig?
Die Landessynode ist das gewählte Gremium, das wesentliche und richtungsweisende Entscheidungen für unsere Kirche berät und beschließt.
Wir glauben, dass unsere Landeskirche in allen Regionen Menschen braucht, die sich für die synodale Arbeit interessieren, sich einbringen, mitreden und mitbeschließen.
Wann wird gewählt?
Am 8. März wird gewählt. Die neu gewählte Landessynode wird dann am 27./28. Juni 2020 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten.
Wieviele Personen werden gewählt?
Der neuen 28. Landessynode werden 60 gewählte Mitglieder angehören. 40 sog. Laien (ein blödes Wort) und 20 Pfarrerinnen bzw. Pfarrer.
Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit jemand gewählt werden kann?
Wie wird man zur Kandidatin / zum Kandidaten?
Ich habe Lust, selber zu kandidieren. Wo finde ich Unterstützung?
Wenn Sie überlegen, für die Synode zu kandidieren, nehmen Sie gern mit uns direkt Kontakt auf (Pfarrerin Anna-Maria Busch mail: Anna-Maria.Busch@evlks.de oder Pfarrerin Christiane Dohrn mail: chr.dohrn@peterskirche-leipzig.de) oder kommen Sie zum Forumstag am 28.9.2019 nach Dresden. Dprt wird es einen Workshop zur Synodalwahl geben, bei dem Gelegenheit ist, mit erfahrenen Synodalen ins Gespräch zu kommen, sich zu informieren, wie die Arbeit der Synode abläuft, was nötig und was möglich ist.
Wer darf wählen?
Wie wird gewählt?
In der Landeskirche gibt es 20 Wahlkreise. Die entsprechen meist den Kirchenbezirken. Manche Kirchenbezirke (Leipzig, Zwickau) umfassen aber auch mehrere Wahlkreise.
Pro Wahlkreis gibt es einen Kreiswahlleiter bzw. eine Kreiswahlleiterin + eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Das Wahlprozedere findet aber in jeder Kirchgemeinde statt. Dort leitet es der oder die Vorsitzende des Kirchenvorstandes (es sei denn er gehört selbst zu den Wahlkandidaten)
Und wenn ich es ganz genau wissen will?
Die Landessynodal-Wahlordnung
Vom 4. Februar 2019 kann man hier nachlesen